Casafair

FDP-Liberale
20,94% Im Sinn von Casafair

Abstimmungen

Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung
Gesamtabstimmung, Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung 6/13/2023
Casafair spricht sich für die Abschaffung des Eigenmietwerts aus – dann, und nur dann, wenn sie vollständig und ohne weitere Steuerabzüge umgesetzt wird. Dies, obwohl der Eigenmietwert als fiktives Einkommen steuertechnisch einer korrekten Logik als Anlagerendite folgt, weil die Umsetzung in den Kantonen kaum die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und weil insbesondere bei älteren Wohneigentümer*innen ohne Hypothekarbelastung zu einer höheren Steuerbelastung führt. Die Steuerabzüge für energetische Sanierungen sind durch Förderbeiträge zu ersetzen. Von steuerlichen Abzügen profitieren die hohen Einkommen viel stärker und bei einer Vermietung kann die Mieterschaft nur bei Förderbeiträgen die entlastende Berücksichtigung bei der Mietzinserhöhung einfordern. Dies ist bei den Revisionen der Energie- und Steuergesetze aufeinander abzustimmen. Eine gerechte Lösung beim selbstbewohnten Eigentum gilt es für den Abzug von Unterhaltsarbeiten zu finden, soll der Erhalt der Bausubstanz unterstützt werden. Casafair wird sich deshalb vehement gegen die Abschaffung des Eigenmietwertes einsetzen, wenn mit Abzügen einseitig die steuerlich bereits begünstigten Eigentümer*innen weitere Entlastungen erhalten sollen. Dadurch entstehende Steuerausfälle müssten letztlich durch die Allgemeinheit mit höheren Steuern ersetzt werden.
Missbräuchliche Untermiete vermeiden
Gesamtabstimmung, Obligationenrecht (Mietrecht: Untermiete) 3/6/2023
Die Vorlage unterscheidet nicht zwischen der vollständigen Untervermietung des Mietobjekts und der teilweisen Untervermietung, was hier wesentlich wäre. Zudem wird auch das Problem der Untervermietung auf Buchungsplattformen wie z.B. Airbnb mit den Änderungen nicht behoben.
Periodische Revisionspflicht der Rendite auf Mieteinnahmen bei Wohnimmobilien zur Sicherstellung des gesetzlichen Zustands
12/12/2022
Damit sichergestellt wird, dass Mietzinsen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und zur Verhinderung von missbräuchlichen Mietzinsen durch einen übersetzten Mietertrag, ist für die Bemessung der erzielten Renditen, eine periodische Revisionspflicht einzuführen für Vermietende, die mehrere Wohnungen vermieten. Das Mietrecht ist dahingehend anzupassen. Das Mietrecht erlaubt mit der "Kostenmiete plus" eine Eigenkapitalrendite, welche den die Bindung an den hypothekarischen Referenzzinssatz (Kosten) um einen geringen Prozentsatz übersteigen darf. Lange Zeit setzte das Bundesgericht diesen auf 0,5 Prozent über dem hypothekarischen Referenzzinssatz von zur Zeit 1,25 fest (auf Bauten, die nicht älter als 30 Jahre sind). In Realität betragen die effektiven Renditen aber nicht die maximal erlaubten 1,75 Prozent, sondern oft werden Renditen in zweistelliger Höhe erzielt.
Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative). Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag
Gesamtabstimmung, Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) 9/21/2022
Casafair setzt sich als Verband der umweltbewussten und verantwortungsvollen Wohneigentümer*innen für die Stärkung der Biodiversität ein und ist deshalb auch im Trägerverein der Biodiversitätsinitiative vertreten. Die Biodiversität ist in einem Besorgnis erregenden Zustand, weshalb es jetzt umfassende und wirksame Massnahmen braucht. Für den Schutz von Biodiversität, Landschaft und baukulturellem Erbe tragen wir eine gemeinsame Verantwortung.
Ein Profit für Mieter und Mieterinnen und die Umwelt. Sanierungen statt Ersatzneubauten
3/3/2022
Bestehende Häuser abreissen und an ihrer Stelle neue bauen, schadet dem Klima erheblich und zerstört bestehende Mietverhältnisse. Casafair engagiert sich in Kursen und in der Beratung für den Erhalt der Bausubstanz und für energetische Renovationen der Liegenschaften im vollbewohnten Zustand, wenn dies möglich ist bzw. nicht Sicherheits- oder andere zwingende Kriterien dagegen sprechen.
Ausgewogene Revision der Regeln zur Mietzinsgestaltung bei Wohn- und Geschäftsräumen
6/1/2021
Nach Konsultation der Sozialpartner im Wohnungswesen soll der Bundesrat die geltenden Rechtsgrundlagen der Mietzinsgestaltung für Wohn- und Geschäftsräume zu prüfen und dem Parlament eine ausgewogene Vorlage zu unterbreiten, mit welcher das Obligationenrecht im Achten Titel und im Achten Titelbis über die Miete bzw. die Pacht geändert werden soll. Derzeit befinden sich zahlreiche parlamentarische Initiativen, die eine Änderung der Modalitäten zur Festlegung und Überprüfung der Mietzinse von Wohn- und Geschäftsräumen verlangen, in verschiedenen Beratungsphasen. Bei vielen dieser Initiativen wurde bereits das Referendum angekündigt. Soll die Mietzinsgestaltung im Miet- und Pachtrecht tatsächlich modernisiert werden, so gelingt dies nur mit einem kohärenten Revisionsvorschlag, der sowohl den Vermieter- wie auch den Mieterinteressen Rechnung trägt und mit diesen Akteuren abgesprochen ist. Hierfür braucht es Vereinfachungen und ausgewogene Modalitäten für die Festlegung und die Überprüfung der Mietzinse.
Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020
Vote final, Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz) 9/25/2020
Das neue CO2-Gesetz ist für die Schweiz eines der wichtigsten Klimaschutz-Instrumente überhaupt. Es ist ein notwendiger erster Schritt auf dem Weg hin zu einer klimaneutralen Zukunft. Um die Schweizer Klimaziele erreichen zu können, braucht es insbesondere auch im Gebäudebereich markante Veränderungen. Dieser Bereich verursacht heute rund einen Viertel der Treibhausgasemissionen der Schweiz. Das neue CO2-Gesetz setzt beim Hauseigentum auf Fördern und Fordern: mit Anreizen und Finanzierungsinstrumenten wie auch mit Grenzwerten und Abgaben. Das neue CO2-Gesetz trägt wesentlich dazu bei, den Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen zu beschleunigen. Mit dem sogenannten Absenkpfad für den Ausstoss von Treibhausgasen, das heisst mit Grenzwerten, die schrittweise niedriger gesetzt werden, wird der Ausstieg verbindlich festgeschrieben.
Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwertes (Art. 7 StHG und Art. 21 Abs. 1 Bst. b DBG)
Le vote vaut égalemment pour 18.302 (iv.ct. GE. L'abolition de l'imposition de la valeur locative en Suisse), 9/16/2020
Casafair spricht sich bei der Abschaffung des Eigenmietwerts für einen vollständigen Systemwechsel aus, der gleichzeitig alle mit dem Eigenmietwert verbundenen Steuerabzüge abschafft. Die Steuerabzüge für energetische Sanierungen sind durch Förderbeiträge zu ersetzen.